VogelHuber Media Webdesign, Internetagentur, Printdesign

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

VogelHuber Media GbR

Britta Vogel & Stephan Huber

Muckentaler Straße 35
74821 Mosbach - Sattelbach (Baden)

Fon: +49(0)6267-928-371
Fax: +49(0)6267-928-373

info[at]vogelhuber-media.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

VogelHuber Media GbR

Britta Vogel & Stephan Huber
Muckentaler Straße 35
74821 Mosbach - Sattelbach (Baden)


§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1. Die Firma VogelHuber Media GbR, Inhaber: Britta Vogel & Stephan Huber (nachfolgend VogelHuber Media genannt), D-74864 Fahrenbach, führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsrerseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.2. Für alle Rechtsgeschäfte mit VogelHuber Media sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§ 2. Vertragsabschluß

2.1. Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB von VogelHuber Media angenommen.

2.2. Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per E-Mail.

§ 3. Terminabsprachen

3.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von VogelHuber Media nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.

3.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach §286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

3.3 Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Einbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerung durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat VogelHuber Media nicht zu vertreten und berechtigen VogelHuber Media, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. VogelHuber Media wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

§ 4. Verbindlichkeit einer Bestellung

Für einen online per Bestellformular oder Anfrage per E-Mail oder mündlich vom Auftraggeber erteilten Designauftrag an VogelHuber Media wird dem Auftraggeber per E-Mail eine Auftragsbestätigung zugesandt. Diese Bestätigung gilt als abgenommen wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Frist dieser widersprochen wird.

§ 5. Auftragsablauf und Garantievereinbarungen

5.1. Nach erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt VogelHuber Media die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Terminvereinbarung: innerhalb von maximal 21 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshoots oder ausdrucken (nach Wahl von VogelHuber Media) zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.

5.2. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.

5.3. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Diese Rechte garantieren wir. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis (70.00 EURO/NETTO).

§ 6 Leistungsänderungen

6.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von VogelHuber Media zu erbringenden Leistung ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber VogelHuber Media äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von acht Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann VogelHuber Media von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

6.2 VogelHuber Media prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt VogelHuber Media, dass zu erbringende Leistungen auf Grund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt VogelHuber Media dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt VogelHuber Media die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen. Das eingeleitete Änderungsverfahren endet damit.

6.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird VogelHuber Media dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

6.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
6.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistung zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

6.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. VogelHuber Media wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

6.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von VogelHuber Media berechnet.

6.8 VogelHuber Media ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von VogelHuber Media für den Kunden zumutbar ist.

§ 7. Pflichten und Haftung des Auftraggebers

7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dass für Grafikdesignaufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

7.2. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyrightverletzungen gehen voll zu lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

7.3. Der Auftraggeber stellt VogelHuber Media von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen VogelHuber Media stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§ 8 Mitwirkungspflicht des Kunden

8.1 Der Kunde unterstützt VogelHuber Media bei den vertraglich geregelten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird VogelHuber Media hinsichtlich der von VogelHuber Media zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

8.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

8.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, VogelHuber Media im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese VogelHuber Media umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass VogelHuber Media die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

8.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

§ 9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

9.1. Jeder VogelHuber Media erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

9.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen VogelHuber Media (bzw. dem entsprechend im Auftrag von VogelHuber Media tätig gewordenen Dienstleister) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

9.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von VogelHuber Media (bzw. des entsprechend im Auftrag von VogelHuber Media tätig geworden Dienstleisters) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt VogelHuber Media, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

9.4. VogelHuber Media (bzw. der entsprechend im Auftrag von VogelHuber Media tätig gewordene Dienstleister) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und VogelHuber Media.

9.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

9.6. VogelHuber Media hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt VogelHuber Media zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern VogelHuber Media allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet VogelHuber Media stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche.

9.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

9.8. VogelHuber Media erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne Grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von VogelHuber Media für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von VogelHuber Media (bzw. deren Dienstleistern) erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.

9.9. Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend Lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens VogelHuber Media eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber VogelHuber Media erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch "exklusives" Material verwendet werden, Hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

9.10. Die von VogelHuber Media erstellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertauschprogrammen oder ähnliche Verwendungszwecke, wie beispielsweise die Verwendung bei Werbemaßnahmen. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht VogelHuber Media Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.

§ 10. Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung) bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von VogelHuber Media. Wurden keine Vereinbarungen getroffen und wird die Dienstleistung nicht von der VogelHuber Media Standardpreisliste erfasst, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung).

§ 11. Zahlung, Zahlungsverzug, Abnahme

11.1 Mit Erteilung des Auftrags wird nach Absprache eine Abschlagszahlung fällig, die sich aus der Hälfte der Auftragssumme bemisst, sofern dies nicht gesondert in einer Auftragsbestätigung zwischen dem Auftraggeber und VogelHuber Media festgelegt wird. Der Restbetrag wird bei der Übergabe des Werkes fällig. Erst nach erfolgreicher Zahlung des Auftraggebers ist VogelHuber Media verpflichtet, die originalen Entwürfe (Keine PSD-Dateien!) herauszugeben.

11.2 Zahlungsvorgänge erfolgen unbar per Banküberweisung auf ein von VogelHuber Media genanntes Konto.

11.3 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen.

11.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist VogelHuber Media berechtigt, sämtliche Dienstleistungen auf Kosten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist trotzdem dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte zu entrichten.

11.5 Bei Zahlungsverzug kann VogelHuber Media Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

11.6. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch VogelHuber Media - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. VogelHuber Media behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

§ 12. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

§ 13. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

§ 14. Gewährleistung, Mängel

14.1. VogelHuber Media verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch Ihre überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

14.2. VogelHuber Media verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

14.3. Bei fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeitsrückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

14.4. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei VogelHuber Media geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

§ 15. Haftungsbeschränkungen

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet VogelHuber Media bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 16. Digitale Daten

16.1. VogelHuber Media ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. Photoshop Originaldateien (PSD), Scripte), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

16.2. Hat VogelHuber Media dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch VogelHuber Media geändert werden.

§ 17. Schlussbestimmungen

17.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass wir die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. als "Referenz" in unseren öffentlichen Galerien auf unserer Homepage auszustellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in unserer ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und VogelHuber Media um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

17.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unseren Arbeitscomputer gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

17.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von VogelHuber Media (D – 74864 Fahrenbach).

17.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.5. Gerichtsstand ist Mosbach Baden, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

17.6. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

(Stand: 03.01.2007, D - Fahrenbach )